Stadtentwässerung (Eigenbetrieb)


Amtsgerichtsgasse 6
85354 Freising
Link zum Stadtplan


Ihr Kontakt

08161/54-4 70 00 stadtentwaesserung@freising.de 08161/54-5 70 00

Leitung:
Bernhard Knopek


Öffnungszeiten:

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstleistungen

Als Eigenbetrieb der Stadt Freising ist die Stadtentwässerung zuständig

  • für die Sammlung, Ableitung und Reinigung von Abwässern im Stadtgebiet Freising
  • für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Kanäle und Sonderbauwerke.

Außerdem ist der wirtschaftliche Betrieb der Kläranlage in der Parkstraße 24 eine zentrale Aufgabe.

Allgemeine Hinweise

Was darf in die Kanalisation eingeleitet werden ?
In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser und in Regenwasserkanäle nur Regenwasser eingeleitet werden. Insbesondere im Stadtzentrum ist ein Mischwasserkanal vorhanden. In Mischwasserkanäle wird sowohl das häusliche Schmutz- als auch das Regenwasser eingeleitet.

Was darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden ?
Feuergefährliche, explosionsgefährliche Stoffe (z.B. Benzin, Benzol, Öl)
infektiöse Stoffe, Medikamente
radioaktive Stoffe
Farbstoffe und Lösungsmittel
Abwasser, das schädliche Dämpfe und Gase verbreiten kann
Grund- und Quellwasser
feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Küchenabfälle, flüssige Stoffe, die erhärten
Absetzgut, Schlämme und Suspensionen z.B. aus Vorbehandlungsanlagen

Wo darf ich mein Auto waschen ?
Beim Autowaschen sammeln sich Reinigungsmittel, Öle, Fette, Ruß, Schwermetallstaub usw. im Abwasser an. Deshalb sollte das Auto auch nur in Waschanlagen oder eigens eingerichteten Waschplätzen gewaschen werden. Diese Anlagen führen das Wasser meist im Kreislauf und arbeiten resourcenschonend. Das Abwasser wird vor der Ableitung vorbehandelt (Schlammabtrennung, Öl-/Benzinabscheider, Schmutzstofffilter).
Auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist das Autowaschen nach der Straßenverkehrsordnung und dem Bayer. Straßen- und Wegerecht nicht erlaubt.
Aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes sollte auch auf das Autowaschen auf privaten Grundstücken verzichtet werden. Hinnehmbar ist nur eine Kaltwäsche der Karosserie ohne Zusatz von chemischen Reinigungsstoffen. Eine Motorwäsche ist nicht erlaubt. Heißwasserhochdruckreiniger bzw. Dampfstrahlgeräte dürfen nicht verwendet werden. Das Waschwasser darf nicht in einen Sickerschacht oder ein Gewässer eingeleitet werden. Es muss über die belebte Bodenzone versickern. In Wasserschutzgebieten muss die Schutzverordnung beachtet werden.
Also am besten zum Autowaschen in eine der zahlreichen Waschanlagen fahren !

Wo endet der öffentliche Kanal und wo beginnt die private Hausanschlussleitung ?
Vom Hauptkanal in der Straße zweigen die sogenannten Hausanschlüsse ab. Vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze sind dies öffentliche Leitungen. Ab der Grundstücksgrenze ist der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und den Unterhalt seiner privaten Leitungen verantwortlich.

Der Kanal ist der verstopft - was tun ?
Wenn möglich sollten Sie prüfen, ob der Kanal im öffentlichen oder im privaten Bereich verstopft ist. Steht Wasser in ihrem Revisionsschacht, so ist wahrscheinlich der öffentliche Kanal verstopft. Verständigen Sie die Kläranlage: Tel. 08161 /62316.
Steht kein Wasser im Revisionsschacht, ist wahrscheinlich der private Leitung verstopft.
Wenden Sie sich dann bitte an ein privates Dienstleistungsunternehmen. Dienstleister finden Sie im Internet oder Branchenbuch z.B. unter Kanalreinigung.

Was ist die Rückstauebene ?
Bei Starkregen oder aber auch bei einem Schaden im öffentlichen Kanalnetz kann es zu einem Rückstau bis zur Höhe der Kanaldeckel in der Straße kommen. Um Schäden für die Anlieger auszuschließen darf kein Abfluss im Gebäude unterhalb der Straßenoberkante (= Rückstauebene) ungesichert angeschlossen sein. Wie sieht die Sicherung gegen Rückstau aus:
Am sinnvollsten ist eine Hebenanlage, die das Abwasser vom Abfluss über die Rückstaueben hebt. Auch Rückstauklappen sind eine mögliche Sicherung, wenn Sie über eine Störmeldefunktion verfügt. Lassen Sie sich hier von einer Fachfirma für Haustechnik beraten. Nur mit einer wirksamen Technik können Sie ihr Gebäude gegen Rückstau sichern.

zu den Antragsformularen Kanalanschluss

Dichtheitsprüfungen von Kanal-Hausanschlüssen
Innerhalb eines Grundstückes sind Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand, die Mängelfreiheit und die Dichtheit der Entwässerungsleitungen verantwortlich. Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen sind im Abstand von 20 Jahren zu tätigen. Eine Aufforderung zur Überprüfung erfolgt durch die Stadtentwässerung Freising.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Dichtheitsprüfungen.


Informationen zu Beiträgen und Gebühren
Die Stadtentwässerung Freising ist eine kostenrechnende Einrichtung. Das heißt, es dürfen keine Gewinne erzielt werden. Aufwandskosten und Investitionen werden daher über Kanalherstellungsbeiträge und über die Gesplittete Abwassergebühr finanziert. Die Höhe der Beiträge und Gebühren werden periodisch kalkuliert und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Freising festgesetzt. Sollten Sie bauliche Veränderungen an Ihrem Haus oder Grundstück vornehmen, teilen Sie uns das bitte mit. Dies dient zur korrekten Berechnung der Beiträge und Gebühren.

Zu den Satzungen zum Thema Entwässerung

Kanalherstellungsbeitrag

Der Kanalherstellungsbeitrag wird für die Deckung des Aufwandes und für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erhoben. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder nutzbare Grundstücke erhoben. Er wird auch für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt und in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird, erhoben,

Der Kanalherstellungsbeitrag beträgt bis 31.12.2020:

  • pro m² Grundstücksfläche 4,92 €
  • pro m² Geschossfläche 13,57 €

Der Kanalherstellungsbeitrag beträgt seit 01.01.2021:

  • pro m² Grundstücksfläche 4,86 €
  • pro m² Geschossfläche 12,85 €

Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben. Sonderfälle wie z.B. Nacherhebungen sind in der Beitrags- und Gebührensatzung in § 6 geregelt.
 

Gesplittete Abwassergebühr

Die Stadt erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Einleitungsgebühren, nämlich die Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr.

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des bezogenen Frischwassers (am Wasserzähler ablesbar) berechnet, das dann wiederum als Abwasser der Entwässerungseinrichtung zugeführt wird.

Die Schmutzwassergebühr beträgt bis 31.12.2020 pro m³ 1,49 €.

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2021 pro m³ 1,86 €.

Zum Merkblatt Gesplittete Abwassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr entsteht, wenn Regenwasser oder sonstiger Niederschlag, direkt auf dem Grundstück oder indirekt über die Straßenentwässerung abfließt und in die Kanalisation eingeleitet wird.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 01.01.2017 pro versiegelter Fläche 0,83 €.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2021 pro versiegelter Fläche 0,74 €.

Wie berechnet sich die Niederschlagswassergebühr?

Bei der Gebührenberechnung werden alle bebauten und befestigten Flächen herangezogen, die Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abführen. Bei den bebauten Flächen werden die Grundrissflächen der Gebäude herangezogen.

Die befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser abgeführt wird, werden entsprechend ihrer Wasserdurchlässigkeit in Ansatz gebracht. Eine Unterteilung für die Bemessung erfolgt nach Versiegelungsgrad der Oberflächen in

  • versiegelte Fläche: z.B. Beton, Asphalt, Pflaster mit Fugenverguss oder sonstige wasserundurchlässige Flächen
  • teilversiegelte Fläche: z.B. Pflaster und Platten - jeweils ohne Fugenverguss - oder sonstige teildurchlässige Flächen
  • durchlässige Fläche: z.B. Kies, Schotter, Rasengittersteine oder sonstige wasserdurchlässige Befestigungen.

Sollte das Regenwasser anhand von einer Zisterne vollständig aufgefangen, auf Ihrem Grundstück versickert oder zulässigerweise in ein Gewässer geleitet werden, so entsteht keine Niederschlagswassergebühr.

Wie werden die Flächen für die Niederschlagswassergebühr ermittelt?

Es werden alle Grundstückseigentümer in den Bereichen der Stadt Freising angeschrieben, bei denen eine Ableitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation möglich ist. Dies geschieht anhand von einem Selbstauskunftsbogen, welcher von jedem Grundstückseigentümer auszufüllen ist.

Grundsätzlich befindet sich bei jedem gestellten Bauantrag der Stadt Freising (egal ob Neubau, Umbau oder sonstiges) ein Selbstauskunftsbogen in den Unterlagen. Dieser ist dann nach Baufertigstellung auszufüllen und an die Stadtentwässerung Freising zu senden.

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, gebührenrelevante Flächenänderungen bei der Stadtentwässerung Freising anzuzeigen.

Zum Bogen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr

Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr?

Nein! Durch die Aufteilung in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr werden insgesamt gesehen keine höheren Gebühren erhoben. Die Gebühren werden nur gerechter verteilt. Das heißt, wer wenig Abwasser in den Kanal einleitet, zahlt auch weniger. Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird im Abwassergebührenbescheid auch getrennt ausgewiesen.

Warum wurde die Niederschlagswassergebühr eingeführt?

Auf Grund der Rechtsprechung (u.a. Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31.03.2003; Az.23B02.1937-W 2 K 01.997) ist die Erhebung der Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch nicht mehr zulässig, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung mehr als 12 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung betragen. Da die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Freising diesen Wert überschreiten, ist die Aufteilung in eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr erforderlich.

Wie lässt sich bei der getrennten Abwassergebühr Geld sparen?

Die Schmutzwassergebühr ermittelt sich über die bezogene Frischwassermenge. Sie lässt sich durch einen sparsamen Wasserverbrauch reduzieren.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich dagegen nach der bebauten und befestigten Fläche. Sie lässt sich durch eine Entsiegelung von Flächen reduzieren, beispielsweise mehr Grünflächen schaffen, wo das Niederschlagwasser versickern kann und den Niederschlag wieder in seinem natürlichen Kreislauf, also wieder in das Erdreich zurückführt.

Wer einen Neu- oder Umbau plant, kann sich zum Beispiel anstatt des betonierten Hofs für einen versickerungsfähigen Bodenbelag entscheiden.

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